Credo des Europäischen Heilbäderverbandes
Vorwort
Im Europäischen Heilbäderverband sind Mitglieder aus 21 europäischen Ländern
organisiert. Zu ihnen gehören nationale und regionale Heilbäderverbände, Heilbäder und Kurorte sowie Kureinrichtungen.
Es ist an der Zeit, die inhaltlichen Grundzüge der Verbandspolitik zu beschreiben. Dabei gilt es zum einen, die Gemeinsamkeiten herauszustellen, die uns in den Verband geführt haben, zugleich aber auch die Unterschiede herauszuarbeiten.
Letztere ergeben sich aus den unterschiedlichen Ausgangssituationen der einzelnen
Heilbäder und Kurorte in den nationalen Verbänden, aus den unterschiedlichen politischen Entwicklungen dieser Länder und den jeweiligen eigenen Schwerpunktsetzungen. Es wird Unterschiede geben, die beibehalten werden sollen, und solche, die eine Annäherung auf europäischer Ebene erfordern.
Eine gemeinsame Politik auf dem Feld der Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen ist
angesichts des zusammen wachsenden Europas dringend geboten. Dies um so mehr in der Verbandspolitik, da eine Harmonisierung durch die EU nur in Teilbereichen unseres Marktes erfolgt bzw. zu erwarten ist.
Der EHV hat sich dieser Aufgabe gestellt, zumal Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen von hoher Bedeutung im Gesundheitswesen sind – Ausdruck einer hervorragenden Gesundheitskultur – einen sehr wichtigen Wirtschaftsfaktor in meist strukturschwachen Regionen darstellen und viele Arbeitsplätze sichern.
Das vorliegende Credo wurde in mehreren Konferenzen der Mitgliedsverbände erarbeitet. Es stellt als zentrale Position die Notwendigkeit staatlicher Anerkennung in den Ländern heraus, die sich nicht nur auf das zugrunde liegende örtliche/ortsübliche Heilmittel beschränkt, sondern darüber hinaus den ganzen Ort bzw. die ganze Kureinrichtung meint.
Unerläßlich ist dazu die Erstellung nationaler Credos, soweit noch nicht vorhanden, die
besonders dort entscheidend sein werden, wo noch keine befriedigende gesetzliche
Grundlage besteht. Bei der politischen Diskussion in den Ländern der EU kann eine
Berufung auf das Credo des Europäischen Heilbäderverbandes wichtige Dienste leisten.
Mit dem Credo und aus seinem Inhalt stellen sich den Arbeitsgruppen im EHV
verschiedene Aufgaben für die Kurortqualität, zu Definitionen, Richtwerten und anderen Festlegungen, etwa bei den Heilmitteln.
Mit dem Credo hat der Europäische Heilbäderverband einen konstruktiven Schritt zu
Gunsten eines geeinten Europas getan, und zwar für die Positionierung und damit die
Zukunft von Heilbädern, Kurorten und Kureinrichtungen.
organisiert. Zu ihnen gehören nationale und regionale Heilbäderverbände, Heilbäder und Kurorte sowie Kureinrichtungen.
Es ist an der Zeit, die inhaltlichen Grundzüge der Verbandspolitik zu beschreiben. Dabei gilt es zum einen, die Gemeinsamkeiten herauszustellen, die uns in den Verband geführt haben, zugleich aber auch die Unterschiede herauszuarbeiten.
Letztere ergeben sich aus den unterschiedlichen Ausgangssituationen der einzelnen
Heilbäder und Kurorte in den nationalen Verbänden, aus den unterschiedlichen politischen Entwicklungen dieser Länder und den jeweiligen eigenen Schwerpunktsetzungen. Es wird Unterschiede geben, die beibehalten werden sollen, und solche, die eine Annäherung auf europäischer Ebene erfordern.
Eine gemeinsame Politik auf dem Feld der Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen ist
angesichts des zusammen wachsenden Europas dringend geboten. Dies um so mehr in der Verbandspolitik, da eine Harmonisierung durch die EU nur in Teilbereichen unseres Marktes erfolgt bzw. zu erwarten ist.
Der EHV hat sich dieser Aufgabe gestellt, zumal Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen von hoher Bedeutung im Gesundheitswesen sind – Ausdruck einer hervorragenden Gesundheitskultur – einen sehr wichtigen Wirtschaftsfaktor in meist strukturschwachen Regionen darstellen und viele Arbeitsplätze sichern.
Das vorliegende Credo wurde in mehreren Konferenzen der Mitgliedsverbände erarbeitet. Es stellt als zentrale Position die Notwendigkeit staatlicher Anerkennung in den Ländern heraus, die sich nicht nur auf das zugrunde liegende örtliche/ortsübliche Heilmittel beschränkt, sondern darüber hinaus den ganzen Ort bzw. die ganze Kureinrichtung meint.
Unerläßlich ist dazu die Erstellung nationaler Credos, soweit noch nicht vorhanden, die
besonders dort entscheidend sein werden, wo noch keine befriedigende gesetzliche
Grundlage besteht. Bei der politischen Diskussion in den Ländern der EU kann eine
Berufung auf das Credo des Europäischen Heilbäderverbandes wichtige Dienste leisten.
Mit dem Credo und aus seinem Inhalt stellen sich den Arbeitsgruppen im EHV
verschiedene Aufgaben für die Kurortqualität, zu Definitionen, Richtwerten und anderen Festlegungen, etwa bei den Heilmitteln.
Mit dem Credo hat der Europäische Heilbäderverband einen konstruktiven Schritt zu
Gunsten eines geeinten Europas getan, und zwar für die Positionierung und damit die
Zukunft von Heilbädern, Kurorten und Kureinrichtungen.
Heilbäder und Kurorte in Europa
Grundsätzliche Position
Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen in Europa stellen einen unverzichtbaren
Bestandteil des Gesundheitswesens ihrer Länder dar. Sie prägen das kulturelle Bild
ihrer Region, sind ein gewichtiger ökonomischer und sozialer Faktor und sichern viele
Arbeitsplätze.
Bestandteil des Gesundheitswesens ihrer Länder dar. Sie prägen das kulturelle Bild
ihrer Region, sind ein gewichtiger ökonomischer und sozialer Faktor und sichern viele
Arbeitsplätze.
Vordringliche Verbandsaufgabe
Der EHV stellt sich den Aufgaben, die sich aus der zunehmenden Öffnung Europas
und seiner Erweiterung ergeben. Mit dem vorliegenden Credo will er für transparente
und vergleichbare Strukturen sorgen, sowie das Miteinander über Ländergrenzen
hinweg erleichtern. Den Heilbäderverbänden in den einzelnen Ländern ist es
aufgegeben, ihre nationale Situation durch „nationale Credos“ zu beschreiben, soweit
nicht schon vorhanden. Diese werden im Inneren auch dazu dienen, Forderungen an
die nationale Politik zusätzlich mit einer europäischen Argumentation zu begründen.
und seiner Erweiterung ergeben. Mit dem vorliegenden Credo will er für transparente
und vergleichbare Strukturen sorgen, sowie das Miteinander über Ländergrenzen
hinweg erleichtern. Den Heilbäderverbänden in den einzelnen Ländern ist es
aufgegeben, ihre nationale Situation durch „nationale Credos“ zu beschreiben, soweit
nicht schon vorhanden. Diese werden im Inneren auch dazu dienen, Forderungen an
die nationale Politik zusätzlich mit einer europäischen Argumentation zu begründen.
Positionen im Einzelnen
1. Ortsgebundene und ortstypische Heilmittel
bilden den Ausgangspunkt und den Kern der Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen.
Sie allein aber reichen für deren Anerkennung nicht aus, es gehört mehr dazu.
Vorhandene Heilmittel begründen unterschiedliche Bädertypen. So unterscheidet man
Mineralbäder, Solebäder, Thermalbäder, Peloidbäder, Bäder an der See, im Heilklima,
sowie Kneipp-Bäder.
Eine formale Gliederung dieser Art und dieses Umfangs ist nicht überall zu finden, in
manchen Ländern ist eine Gliederung auch Teil der (staatlichen) Anerkennung. Hier
sollte mit mehr Einheitlichkeit für mehr Transparenz im europäischen Markt gesorgt
werden.
Im Übrigen werden auch weitere Therapieformen in Heilbädern, Kurorten und
Kurbetrieben angeboten. Eine Einheitlichkeit ist zur Zeit nicht anzustreben, zu
unterschiedliche Bezüge und Erfahrungen liegen dieser Vielfalt zu Grunde.
2. Die Anerkennung von Heilbädern, Kurorten und Kureinrichtungen
sollte durchgehend staatlich/gesetzlich erfolgen. Diese Anerkennung darf sich nicht
nur auf das basale ortsgebundene Heilmittel, sondern muß sich auf den ganzen Kurort bzw. die Kureinrichtung mit ihren kurspezifischen und therapeutischen Angeboten beziehen. Als Grundlage sollten das vorliegende Credo und die ihm entsprechenden Länderpositionen dienen.
3. Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen
befinden sich in der Regel in attraktiver und ruhiger Landschaft, die optimal für einen
erholsamen Urlaub ist.
In einigen Fällen sind um den historischen Kern von ihnen inzwischen Großstädte
gewachsen. Hier muß zumindest angestrebt werden, den Kurbezirk zielführend positiv
im Sinne des Credos zu gestalten, was auch für die Kureinrichtungen gilt.
4. Die Vorschriften des Umweltschutzes
stellen für Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen eine besondere Verpflichtung dar.
In Bezug auf Luftreinheit, Wasser und Abwasser, Verkehr und Lärm halten sie nicht
nur die gesetzlichen Vorschriften für Wohnorte ein, sie wollen und müssen besser
sein.
5. Qualifizierte Prävention und Rehabilitation
Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen sind in Ausstattung und Erfahrung in der
Lage, qualifizierte Prävention und Rehabilitation zu bieten. Sie spielen daher in der
gesundheitlichen Versorgung eine bedeutende Rolle, insbesondere bei der
Behandlung chronischer Krankheiten mit ihrem typischen Altersbezug.
Die einzelnen Orte und Einrichtungen haben unterschiedliche Schwerpunkte in der
Verteilung von Angeboten für Prävention und Rehabilitation, von ambulanten und
stationären Angeboten; sie wollen und können mehr bieten als nur den erholsamen
Urlaub. Prävention meint hier in Übereinstimmung mit der internationalen Auffassung
Bewegung, Ernährung und Entspannung unter Nutzung ortsgebundener Heilmittel und
ist wie die Rehabilitation auf Nachhaltigkeit ausgerichtet.
Es ist nicht sinnvoll, bei den hier angesprochenen Unterschieden auf Einheitlichkeit zu
drängen.
6. Die Rolle der Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen in den
sozialrechtlichen Systemen
ihrer Länder ist sehr unterschiedlich und bezieht sich auf Rehabilitation und Prävention sowie die Behandlung vor allem chronischer Krankheiten.
Die Länder haben mit unterschiedlichen Gegebenheiten in Zeiten wirtschaftlicher und
sozialpolitischer Schwierigkeiten Mühe, erreichte Positionen zu halten oder gar
auszuweiten.
Eine einheitliche Gestaltung der Sozialsysteme ist in Europa (noch) nicht in Sicht.
Dennoch öffnen sich die Grenzen auch im Leistungsrecht für grenzüberschreitende
Versorgungsmaßnahmen, z. B. in Folge der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes. Für das jeweilige nationale Versorgungsniveau werden die Preise und
die Qualität ausschlaggebend sein.
Übereinstimmende Aufgaben, Definitionen und Qualitäten der Heilbäder, Kurorte und
Kureinrichtungen im Sinne des Credos sind eine gute Voraussetzung für die zu
erwartende Entwicklung.
7. Kur- und Badeärzte
sind in Heilbädern, Kurorten und Kureinrichtungen erforderlich. Es geht um die
Qualifikation für den sachgerechten Umgang mit den ortsgebundenen Heilmitteln
(fachspezifischen Behandlungsmethoden), der physikalischen Therapie und von
Prävention und Rehabilitation. Im Mittelpunkt stehen Behandlungsmethoden bei den
hier dominierenden Befindlichkeitsstörungen und chronischen Krankheiten.
Es gilt, unterschiedliche Ausbildungsinhalte und Ausbildungsdauer der Qualifikation
von spezialisierten Ärzten für die Aufgaben in Heilbädern, Kurorten und
Kureinrichtungen einander anzugleichen, was von den Kur- und Badeärzten zu
organisieren ist. Die strukturelle Zuordnung und Anerkennung der erforderlichen
Qualifikation richtet sich nach den nationalen Gegebenheiten.
8. Das Spektrum der Gäste
ist in Heilbädern, Kurorten und Kureinrichtungen sehr breit und nicht nur von Land zu
Land sondern auch von Ort zu Ort verschieden.
Es reicht über die Suche nach Erholung hinaus von gesund bis krank, über alle Stufen
der Prävention (primär, sekundär und tertiär) bis zur Rehabilitation und zur
Behandlung chronischer Krankheiten. Es umfaßt ambulante und stationäre
Maßnahmen. Neben mehrwöchigen strukturierten Behandlungen sind auch
Kurzaufenthalte unterschiedlicher Zielrichtung möglich.
Es ist nicht sinnvoll und erreichbar, hier auf mehr Einheitlichkeit zu drängen.
Die Heilbäder und Kurorte sowie Kureinrichtungen haben unter ihren Bedingungen
und Erfahrungen unterschiedliche Schwerpunkte gebildet.
9. Die Ausstattung
der Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen folgt dem Spektrum ihrer Gäste und ist
bei enger Schwerpunktbildung, etwa nur klinisch/stationär, dann mitunter recht
einseitig.
Vor allem gesunde Urlaubsgäste finden Hotels und Pensionen unterschiedlicher
Klasse. Mehr auf die medizinische Komponente der Angebote ausgerichtet, finden die
Gäste zentrale und dezentrale Therapie-Einrichtungen für ambulante Behandlung,
stationäre und teilstationäre Behandlungsmöglichkeiten bis hin zu
hochleistungsfähigen Kliniken auch für den Akutbereich.
Eine leistungsfähige Ausstattung für die medizinische Behandlung sollte ebenso wie
hinreichende Unterbringungsmöglichkeiten zur Vorbedingung der Anerkennung als
Heilbad, Kurort bzw. Kureinrichtung gehören.
10. Wellness
Zunehmend erwarten Gäste auch Wellnessangebote. Sie finden diese in Heilbädern,
Kurorten und Kureinrichtungen. Dabei stehen ihrem Selbstverständnis und ihrer
Kompetenz folgend auch hier die gesundheitsfördernden Wirkungen im Mittelpunkt
dieser Angebote.
11. Ortsgebundene Heilmittel
Ortsgebundene Heilmittel spielen für Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen eine
fundamentale Rolle (s. Position 1), die sich auch in der (staatlichen) Anerkennung
wiederfinden soll. Sie erzielen ihre volle Wirksamkeit erst im Rahmen ganzheitlicher
- nämlich komplexer - Behandlungskonzepte. Heilmittel für sich genommen begründen noch kein Heilbad, keinen Kurort und keine Kureinrichtung.
Es gibt trotz gemeinsamen EU-Rechts zum Teil noch erhebliche landesrechtliche
Unterschiede im Gebrauch dieser Heilmittel - Definitionen, Parameter und rechtliche
Zuordnung -; diese sind aus unterschiedlichen Traditionen entstanden.
Im Sinne des generellen Anliegens dieses Credos, im gemeinsamen Markt zu
bestehen, werden gewisse Unterschiede bei den Heilmittel bleiben, allerdings ist eine
Annäherung mit gemeinsamen Zielvorgaben vorgesehen.
Der EHV muß es in seinen Arbeitsgruppen in die Hand nehmen, aus
fachlicher/wissenschaftlicher Sicht verbindliche Definitionen und Parameter zu
schaffen, zumindest und zunächst aber Annäherungen in den bisher unterschiedlichen
Punkten.
Dabei ist es sinnvoll, die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen möglichst wenig in
die Arbeit einzubeziehen, vielmehr sollte das Heilmittel und die Ansprüche an das
Heilmittel beschrieben werden, um damit die richtige rechtliche Zuordnung in den
Ländern zu betreiben sowie auch politische Ansprüche zu formulieren.
a) Quellen mit anerkannter therapeutischer Nutzung des Wassers
Sie sind für viele Orte der Ausgangs- und Mittelpunkt der (staatlichen) Anerkennung
als Kurort bzw. Kureinrichtung. Es geht um die innere Anwendung, z. B. zum Trinken
und Inhalieren sowie um die äußere Anwendung z.B. als Wannenbad oder
Bewegungsbad. Letztere sind in der Regel auch öffentlich genutzt und unterliegen den
Hygienevorschriften des jeweiligen Landes. Hier sind hinreichende
Übereinstimmungen gegeben. Insoweit ist eine übereinstimmende Position der Länder im EHV vorzufinden.
Unterschiedlich ist die Auffassung und Handhabung von Definitionen, maßgeblichen
Parametern und die Zuordnung zu in den Ländern geltenden Gesetzen, insbesondere
dem Quellenschutz. (Der EHV wird auch hier die erforderlichen Annäherungen
betreiben. Es ist vielerorts so, daß der Inhaber der Nutzungsrechte einer Quelle eine
gewisse Wahl hat, wie die Quelle/das Wasser genutzt und damit rechtlich eingeordnet
wird; etwa als Lebensmittel, als Arzneimittel, zum Versand.)
b) Heilgase
Heilgase kommen auch unabhängig von einer Lösung in Quellwasser (siehe Position
11a) vor. Zur Anwendung kommen z.B. Radon, H2S, und CO2.
Die Anerkennung der Gase als Heilmittel unterliegt in der Regel dem Recht des
jeweiligen Landes.
c) Heilbäder, Kurorte und Kurbetriebe am Meer
Im Mittelpunkt der dort in der Regel angebotenen Thalassotherapie steht
unverzichtbar das Meer. Die Nutzung der therapeutischen Wirkung ist an die
unmittelbare Nähe und den klimatischen Einfluß (z.B. Salinität der Luft, die Möglichkeit des Badens im Meerwasser) gebunden. Auch mit Blick auf die Thalassotherapie muß die Anerkennung von Bädern und Kureinrichtungen - dann Thalassozentren - die Entfernung zum Meer festlegen (nicht weiter als 600-800m). Hier ist ein europäischer Standard erforderlich.
Isolierte Bestandteile des Meeres (Algen, Schlick) kommen zur Thalassotherapie
ergänzend hinzu, werden aber wegen ihrer über Entfernungen möglichen
Verfügbarkeit auch abseits vom Meer angeboten.
d) Peloide in Heilbädern, Kurorten und Kurbetrieben
spielen in europäischen Heilbädern, Kurorten und Kureinrichtungen eine große Rolle.
Sie werden im Sinne von ortsgebundenen und ortsüblichen Heilmitteln zur Therapie
eingesetzt. Es besteht weitgehende definitorische Einigkeit. Sie sind bei geologischen
und/oder biologischen Prozessen entstanden, werden in Form von Umschlägen,
Packungen und auch Bädern eingesetzt. Je nach ihrer Beschaffenheit – organischen
und/oder anorganischen Anteilen – werden physikalische, z.B. thermische oder
mechanische, aber auch chemische Wirkungen erreicht.
Mit Blick auf die Unterschiede gilt es, Vereinheitlichungen im Umfang der physikalischchemischen
Analysen, der Qualitätskontrolle, bei der Wiederverwendung und der
Regeneration zu erzielen.
Generell wird eine Mischung der natürlichen Peloide des Kurorts mit synthetischen
Stoffen abgelehnt. Insgesamt wird keine Verknappung der Peloide befürchtet.
e) Bioklima/Heilklima
spielen für Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen eine große Rolle. Eine für die
gesundheitliche Aufgabe dieser Orte unverzichtbare Voraussetzung muß ein
geeignetes Bioklima sein, das an Hand von Gutachten für die Anerkennung
nachgewiesen werden muß. Zusammen mit einer Luftqualität, die die therapeutische
Anwendung des Klimas unterstützt, geht es hier um eine wichtige Basis dieser Orte.
Die Kriterien für Bewertung und Kontrolle des Bioklimas sind noch nicht überall
hinreichend gewichtet. Hier ist Abstimmung erforderlich.
Heilklima basiert auf den therapeutischen Einsatz des örtlichen Klimas, das als
ortsgebundenes Heilmittel (Reiz-Reaktions-Konzept) der Anerkennung als Kurort zu
Grunde liegt; bei einigen Mitgliedsverbänden gilt es als eigener Kurort-Typ.
Auch hier geht es um Begutachtung und Auswertung wissenschaftlich bewerteter
Erfahrungen, über deren Kriterien hinaus Abstimmungen angebracht sind.
f) Kneipp-Therapie
Sie wird, oft gemischt mit Elementen der Priesnitz-Therapie, in Heilbädern, Kurorten
und Kureinrichtungen häufig eingesetzt, fast durchweg aber nur in der Nutzung
einzelner Elemente dieser Lehre. Grundlage einer eigenen Position in der
Bädertypologie mit eigener Anerkennung muß das komplexe und durchstrukturierte
Behandlungskonzept nach Kneipp sei.
12. Weitere wichtige Bedingungen
Ein Heilmittel macht noch kein Heilbad, keinen Kurort und keinen Kurbetrieb aus.
Weitere wichtige Faktoren gehören dazu, so z.B. :
bilden den Ausgangspunkt und den Kern der Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen.
Sie allein aber reichen für deren Anerkennung nicht aus, es gehört mehr dazu.
Vorhandene Heilmittel begründen unterschiedliche Bädertypen. So unterscheidet man
Mineralbäder, Solebäder, Thermalbäder, Peloidbäder, Bäder an der See, im Heilklima,
sowie Kneipp-Bäder.
Eine formale Gliederung dieser Art und dieses Umfangs ist nicht überall zu finden, in
manchen Ländern ist eine Gliederung auch Teil der (staatlichen) Anerkennung. Hier
sollte mit mehr Einheitlichkeit für mehr Transparenz im europäischen Markt gesorgt
werden.
Im Übrigen werden auch weitere Therapieformen in Heilbädern, Kurorten und
Kurbetrieben angeboten. Eine Einheitlichkeit ist zur Zeit nicht anzustreben, zu
unterschiedliche Bezüge und Erfahrungen liegen dieser Vielfalt zu Grunde.
2. Die Anerkennung von Heilbädern, Kurorten und Kureinrichtungen
sollte durchgehend staatlich/gesetzlich erfolgen. Diese Anerkennung darf sich nicht
nur auf das basale ortsgebundene Heilmittel, sondern muß sich auf den ganzen Kurort bzw. die Kureinrichtung mit ihren kurspezifischen und therapeutischen Angeboten beziehen. Als Grundlage sollten das vorliegende Credo und die ihm entsprechenden Länderpositionen dienen.
3. Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen
befinden sich in der Regel in attraktiver und ruhiger Landschaft, die optimal für einen
erholsamen Urlaub ist.
In einigen Fällen sind um den historischen Kern von ihnen inzwischen Großstädte
gewachsen. Hier muß zumindest angestrebt werden, den Kurbezirk zielführend positiv
im Sinne des Credos zu gestalten, was auch für die Kureinrichtungen gilt.
4. Die Vorschriften des Umweltschutzes
stellen für Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen eine besondere Verpflichtung dar.
In Bezug auf Luftreinheit, Wasser und Abwasser, Verkehr und Lärm halten sie nicht
nur die gesetzlichen Vorschriften für Wohnorte ein, sie wollen und müssen besser
sein.
5. Qualifizierte Prävention und Rehabilitation
Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen sind in Ausstattung und Erfahrung in der
Lage, qualifizierte Prävention und Rehabilitation zu bieten. Sie spielen daher in der
gesundheitlichen Versorgung eine bedeutende Rolle, insbesondere bei der
Behandlung chronischer Krankheiten mit ihrem typischen Altersbezug.
Die einzelnen Orte und Einrichtungen haben unterschiedliche Schwerpunkte in der
Verteilung von Angeboten für Prävention und Rehabilitation, von ambulanten und
stationären Angeboten; sie wollen und können mehr bieten als nur den erholsamen
Urlaub. Prävention meint hier in Übereinstimmung mit der internationalen Auffassung
Bewegung, Ernährung und Entspannung unter Nutzung ortsgebundener Heilmittel und
ist wie die Rehabilitation auf Nachhaltigkeit ausgerichtet.
Es ist nicht sinnvoll, bei den hier angesprochenen Unterschieden auf Einheitlichkeit zu
drängen.
6. Die Rolle der Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen in den
sozialrechtlichen Systemen
ihrer Länder ist sehr unterschiedlich und bezieht sich auf Rehabilitation und Prävention sowie die Behandlung vor allem chronischer Krankheiten.
Die Länder haben mit unterschiedlichen Gegebenheiten in Zeiten wirtschaftlicher und
sozialpolitischer Schwierigkeiten Mühe, erreichte Positionen zu halten oder gar
auszuweiten.
Eine einheitliche Gestaltung der Sozialsysteme ist in Europa (noch) nicht in Sicht.
Dennoch öffnen sich die Grenzen auch im Leistungsrecht für grenzüberschreitende
Versorgungsmaßnahmen, z. B. in Folge der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes. Für das jeweilige nationale Versorgungsniveau werden die Preise und
die Qualität ausschlaggebend sein.
Übereinstimmende Aufgaben, Definitionen und Qualitäten der Heilbäder, Kurorte und
Kureinrichtungen im Sinne des Credos sind eine gute Voraussetzung für die zu
erwartende Entwicklung.
7. Kur- und Badeärzte
sind in Heilbädern, Kurorten und Kureinrichtungen erforderlich. Es geht um die
Qualifikation für den sachgerechten Umgang mit den ortsgebundenen Heilmitteln
(fachspezifischen Behandlungsmethoden), der physikalischen Therapie und von
Prävention und Rehabilitation. Im Mittelpunkt stehen Behandlungsmethoden bei den
hier dominierenden Befindlichkeitsstörungen und chronischen Krankheiten.
Es gilt, unterschiedliche Ausbildungsinhalte und Ausbildungsdauer der Qualifikation
von spezialisierten Ärzten für die Aufgaben in Heilbädern, Kurorten und
Kureinrichtungen einander anzugleichen, was von den Kur- und Badeärzten zu
organisieren ist. Die strukturelle Zuordnung und Anerkennung der erforderlichen
Qualifikation richtet sich nach den nationalen Gegebenheiten.
8. Das Spektrum der Gäste
ist in Heilbädern, Kurorten und Kureinrichtungen sehr breit und nicht nur von Land zu
Land sondern auch von Ort zu Ort verschieden.
Es reicht über die Suche nach Erholung hinaus von gesund bis krank, über alle Stufen
der Prävention (primär, sekundär und tertiär) bis zur Rehabilitation und zur
Behandlung chronischer Krankheiten. Es umfaßt ambulante und stationäre
Maßnahmen. Neben mehrwöchigen strukturierten Behandlungen sind auch
Kurzaufenthalte unterschiedlicher Zielrichtung möglich.
Es ist nicht sinnvoll und erreichbar, hier auf mehr Einheitlichkeit zu drängen.
Die Heilbäder und Kurorte sowie Kureinrichtungen haben unter ihren Bedingungen
und Erfahrungen unterschiedliche Schwerpunkte gebildet.
9. Die Ausstattung
der Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen folgt dem Spektrum ihrer Gäste und ist
bei enger Schwerpunktbildung, etwa nur klinisch/stationär, dann mitunter recht
einseitig.
Vor allem gesunde Urlaubsgäste finden Hotels und Pensionen unterschiedlicher
Klasse. Mehr auf die medizinische Komponente der Angebote ausgerichtet, finden die
Gäste zentrale und dezentrale Therapie-Einrichtungen für ambulante Behandlung,
stationäre und teilstationäre Behandlungsmöglichkeiten bis hin zu
hochleistungsfähigen Kliniken auch für den Akutbereich.
Eine leistungsfähige Ausstattung für die medizinische Behandlung sollte ebenso wie
hinreichende Unterbringungsmöglichkeiten zur Vorbedingung der Anerkennung als
Heilbad, Kurort bzw. Kureinrichtung gehören.
10. Wellness
Zunehmend erwarten Gäste auch Wellnessangebote. Sie finden diese in Heilbädern,
Kurorten und Kureinrichtungen. Dabei stehen ihrem Selbstverständnis und ihrer
Kompetenz folgend auch hier die gesundheitsfördernden Wirkungen im Mittelpunkt
dieser Angebote.
11. Ortsgebundene Heilmittel
Ortsgebundene Heilmittel spielen für Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen eine
fundamentale Rolle (s. Position 1), die sich auch in der (staatlichen) Anerkennung
wiederfinden soll. Sie erzielen ihre volle Wirksamkeit erst im Rahmen ganzheitlicher
- nämlich komplexer - Behandlungskonzepte. Heilmittel für sich genommen begründen noch kein Heilbad, keinen Kurort und keine Kureinrichtung.
Es gibt trotz gemeinsamen EU-Rechts zum Teil noch erhebliche landesrechtliche
Unterschiede im Gebrauch dieser Heilmittel - Definitionen, Parameter und rechtliche
Zuordnung -; diese sind aus unterschiedlichen Traditionen entstanden.
Im Sinne des generellen Anliegens dieses Credos, im gemeinsamen Markt zu
bestehen, werden gewisse Unterschiede bei den Heilmittel bleiben, allerdings ist eine
Annäherung mit gemeinsamen Zielvorgaben vorgesehen.
Der EHV muß es in seinen Arbeitsgruppen in die Hand nehmen, aus
fachlicher/wissenschaftlicher Sicht verbindliche Definitionen und Parameter zu
schaffen, zumindest und zunächst aber Annäherungen in den bisher unterschiedlichen
Punkten.
Dabei ist es sinnvoll, die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen möglichst wenig in
die Arbeit einzubeziehen, vielmehr sollte das Heilmittel und die Ansprüche an das
Heilmittel beschrieben werden, um damit die richtige rechtliche Zuordnung in den
Ländern zu betreiben sowie auch politische Ansprüche zu formulieren.
a) Quellen mit anerkannter therapeutischer Nutzung des Wassers
Sie sind für viele Orte der Ausgangs- und Mittelpunkt der (staatlichen) Anerkennung
als Kurort bzw. Kureinrichtung. Es geht um die innere Anwendung, z. B. zum Trinken
und Inhalieren sowie um die äußere Anwendung z.B. als Wannenbad oder
Bewegungsbad. Letztere sind in der Regel auch öffentlich genutzt und unterliegen den
Hygienevorschriften des jeweiligen Landes. Hier sind hinreichende
Übereinstimmungen gegeben. Insoweit ist eine übereinstimmende Position der Länder im EHV vorzufinden.
Unterschiedlich ist die Auffassung und Handhabung von Definitionen, maßgeblichen
Parametern und die Zuordnung zu in den Ländern geltenden Gesetzen, insbesondere
dem Quellenschutz. (Der EHV wird auch hier die erforderlichen Annäherungen
betreiben. Es ist vielerorts so, daß der Inhaber der Nutzungsrechte einer Quelle eine
gewisse Wahl hat, wie die Quelle/das Wasser genutzt und damit rechtlich eingeordnet
wird; etwa als Lebensmittel, als Arzneimittel, zum Versand.)
b) Heilgase
Heilgase kommen auch unabhängig von einer Lösung in Quellwasser (siehe Position
11a) vor. Zur Anwendung kommen z.B. Radon, H2S, und CO2.
Die Anerkennung der Gase als Heilmittel unterliegt in der Regel dem Recht des
jeweiligen Landes.
c) Heilbäder, Kurorte und Kurbetriebe am Meer
Im Mittelpunkt der dort in der Regel angebotenen Thalassotherapie steht
unverzichtbar das Meer. Die Nutzung der therapeutischen Wirkung ist an die
unmittelbare Nähe und den klimatischen Einfluß (z.B. Salinität der Luft, die Möglichkeit des Badens im Meerwasser) gebunden. Auch mit Blick auf die Thalassotherapie muß die Anerkennung von Bädern und Kureinrichtungen - dann Thalassozentren - die Entfernung zum Meer festlegen (nicht weiter als 600-800m). Hier ist ein europäischer Standard erforderlich.
Isolierte Bestandteile des Meeres (Algen, Schlick) kommen zur Thalassotherapie
ergänzend hinzu, werden aber wegen ihrer über Entfernungen möglichen
Verfügbarkeit auch abseits vom Meer angeboten.
d) Peloide in Heilbädern, Kurorten und Kurbetrieben
spielen in europäischen Heilbädern, Kurorten und Kureinrichtungen eine große Rolle.
Sie werden im Sinne von ortsgebundenen und ortsüblichen Heilmitteln zur Therapie
eingesetzt. Es besteht weitgehende definitorische Einigkeit. Sie sind bei geologischen
und/oder biologischen Prozessen entstanden, werden in Form von Umschlägen,
Packungen und auch Bädern eingesetzt. Je nach ihrer Beschaffenheit – organischen
und/oder anorganischen Anteilen – werden physikalische, z.B. thermische oder
mechanische, aber auch chemische Wirkungen erreicht.
Mit Blick auf die Unterschiede gilt es, Vereinheitlichungen im Umfang der physikalischchemischen
Analysen, der Qualitätskontrolle, bei der Wiederverwendung und der
Regeneration zu erzielen.
Generell wird eine Mischung der natürlichen Peloide des Kurorts mit synthetischen
Stoffen abgelehnt. Insgesamt wird keine Verknappung der Peloide befürchtet.
e) Bioklima/Heilklima
spielen für Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen eine große Rolle. Eine für die
gesundheitliche Aufgabe dieser Orte unverzichtbare Voraussetzung muß ein
geeignetes Bioklima sein, das an Hand von Gutachten für die Anerkennung
nachgewiesen werden muß. Zusammen mit einer Luftqualität, die die therapeutische
Anwendung des Klimas unterstützt, geht es hier um eine wichtige Basis dieser Orte.
Die Kriterien für Bewertung und Kontrolle des Bioklimas sind noch nicht überall
hinreichend gewichtet. Hier ist Abstimmung erforderlich.
Heilklima basiert auf den therapeutischen Einsatz des örtlichen Klimas, das als
ortsgebundenes Heilmittel (Reiz-Reaktions-Konzept) der Anerkennung als Kurort zu
Grunde liegt; bei einigen Mitgliedsverbänden gilt es als eigener Kurort-Typ.
Auch hier geht es um Begutachtung und Auswertung wissenschaftlich bewerteter
Erfahrungen, über deren Kriterien hinaus Abstimmungen angebracht sind.
f) Kneipp-Therapie
Sie wird, oft gemischt mit Elementen der Priesnitz-Therapie, in Heilbädern, Kurorten
und Kureinrichtungen häufig eingesetzt, fast durchweg aber nur in der Nutzung
einzelner Elemente dieser Lehre. Grundlage einer eigenen Position in der
Bädertypologie mit eigener Anerkennung muß das komplexe und durchstrukturierte
Behandlungskonzept nach Kneipp sei.
12. Weitere wichtige Bedingungen
Ein Heilmittel macht noch kein Heilbad, keinen Kurort und keinen Kurbetrieb aus.
Weitere wichtige Faktoren gehören dazu, so z.B. :
- Der Charakter, das Erscheinungsbild des Ortes, Ortsteils oder der Kureinrichtung muß den Erwartungen der Gäste sowie seinem gesundheitlichen Auftrag angemessen sein. Dazu gehören auch Kurparks.
- Die Gastronomie des Ortes muß dem gesundheitlichen Anliegen Rechnung tragen.
- Heilbad, Kurort und Kureinrichtung sind in ganz besonderer Weise der Behindertengerechtigkeit verpflichtet.
- Die Ausstattung mit angemessenen Einrichtungen zur Anwendung der ortsgebundenen Heilmittel (und auch der physikalischen Therapie) gehören zu den Voraussetzungen der Anerkennung (Therapiezentren und Bäder, Möglichkeiten für Ruhe und Entspannung, für Bewegung und Sport/Sporttherapie, für Nutzung des Meeres, der Kneipp-Therapie und des Heilklimas u. a. mehr).
- Für die Inanspruchnahme von konkreten Indikationen sollten nicht nur wegen der Forderung sozialer Kostenträger wissenschaftliche Belege vorliegen.
- Kulturelle und unterhaltende Programme gehören im Sinne der Ganzheitlichkeit zu den Angeboten des Kurorts.
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